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Infor­mationen für Geflüchtete im Asyl­verfahren

Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, sind zunächst nicht krankenversichert. Asylsuchende können sich von einer Ärztin oder einem Arzt behandeln lassen, wenn:

  • eine akute Krankheit vorliegt
  • sie Schmerzen haben
  • sie schwanger sind

Die Kosten für die gesundheitliche Versorgung übernimmt in diesen Fällen der deutsche Staat. Dazu müssen Sie zunächst beim Sozialamt einen speziellen Krankenschein holen. In manchen Bundesländern erhalten Geflüchtete auch eine elektronische Gesundheitskarte.