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Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

In Deutschland haben neben deutschen Staatsangehörigen folgende Personen Anspruch auf Kindergeld:

 

  • Personen aus der EU und dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)
  • Personen aus Staaten, mit denen ein entsprechender Vertrag besteht (Türkei, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Kosovo, Algerien, Marokko, Tunesien)

Darüber hinaus haben Personen mit folgenden Aufenthaltstiteln Anspruch auf Kindergeld:

 

  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Blaue Karte EU
  • Aufenthaltserlaubnis mit Erlaubnis der Erwerbstätigkeit (beachte die Ausnahmen unten)

Nicht berechtigt sind Personen mit:

 

  • Aufenthaltserlaubnis für ein Studium
  • Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Ausbildung
  • Aufenthaltsgestattung
  • Duldung

Sie können sich auch im Chat oder in einer MBE-Stelle beraten lassen. Auch bei Familienberatungsstellen kann man sich über das Kindergeld informieren.