Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
In Deutschland haben neben deutschen Staatsangehörigen folgende Personen Anspruch auf Kindergeld:
- Personen aus der EU und dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)
- Personen aus Staaten, mit denen ein entsprechender Vertrag besteht (Türkei, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Kosovo, Algerien, Marokko, Tunesien)
Darüber hinaus haben Personen mit folgenden Aufenthaltstiteln Anspruch auf Kindergeld:
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Blaue Karte EU
- Aufenthaltserlaubnis mit Erlaubnis der Erwerbstätigkeit (beachte die Ausnahmen unten)
Nicht berechtigt sind Personen mit:
- Aufenthaltserlaubnis für ein Studium
- Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Ausbildung
- Aufenthaltsgestattung
- Duldung
Sie können sich auch im Chat oder in einer MBE-Stelle beraten lassen. Auch bei Familienberatungsstellen kann man sich über das Kindergeld informieren.