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Existenz­gründung/ Selbst­ständigkeit

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines EU- oder EWR-Staates sind, haben Sie freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können auch eine selbstständige Tätigkeit ausüben, sofern Sie über die entsprechenden beruflichen Qualifikationen verfügen. Es kann allerdings sein, dass Sie Ihre Qualifikationen zunächst von einer Anerkennungsstelle prüfen lassen müssen.

Kommen Sie nicht aus einem EU- oder EWR-Land, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

  • Wenn Sie noch in Ihrem Heimatland sind, müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung ein Visum zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen.
  • Sind Sie bereits in Deutschland, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort beantragen. Sie müssen dafür einen Businessplan erstellen, in dem Sie Ihre Idee und die Finanzierung Ihrer Selbständigkeit erläutern. Das benötigt die Behörde für ihre Entscheidung.
  • Nachweise über die berufliche Qualifikation spielen auch eine wichtige Rolle. Möglicherweise muss eine Anerkennungsstelle prüfen, ob Ihr ausländischer Abschluss mit dem deutschen Abschluss gleichwertig ist, bevor Sie sich selbständig machen können.

Die Internetseite Make it in Germany informiert über alles, was Sie wissen müssen um sich in Deutschland selbstständig zu machen. Sie steht auch in den Sprachen Englisch, Spanisch und Französisch zur Verfügung. Gekürzte Informationen gibt es unter anderem auf Russisch und Arabisch.

Mehr zum Thema Anerkennung ausländischer Abschlüsse finden Sie hier.